TÜV Assistenz bei der Überprüfung von Tankanlagen
Tankanlagen unterliegen den jeweils vom Bundesland gesetzlich bestimmten Vorschriften. In Nordrhein-Westfalen unterliegen alle oberirdischen Tankanlagen ab einem Volumen von 10.000 Litern und alle unterirdischen Tankanlagen der Prüfpflicht.
Vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, in einem regelmäßigen Turnus und bei endgültiger Stilllegung, müssen diese Tankanlagen von einem Sachverständigen geprüft werden. In Wasserschutzgebieten gilt eine verschärfte Verordnung.
Dabei müssen die Betreiber einer Öltankanlage diese Prüfung rechtzeitig beauftragen.
Diese Organisationsaufgaben übernehmen wir gern für Sie. Wir koordinieren die Terminabsprache mit dem Sachverständigen/TÜV und begleiten zum Teil auch die Überprüfung Ihrer Tankanlage.
Da es uns nicht immer möglch ist, alle Abnahmen zu begleiten, empfehlen wir Ihnen im Voraus einen Tank-Check von uns durchführen zu lassen. Wir prüfen Ihren Tank ausführlich und beseitigen eventuell festgestellte Mängel sofort. Unsere Mitarbeiter stellen außerdem fest, ob Ihre Tankanlage mangelfrei durch den TÜV kommt und abgenommen werden kann. Eine Nachprüfung wird somit in den meisten Fällen vermieden. Sie sparen Kosten und Zeit.